Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 52 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1679 wurden die Mitgliedstaaten und Drittländer, die Teil der Europäischen Verkehrskorridore und der horizontalen Prioritäten sind, das Europäische Parlament und der Rat konsultiert. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben der Benennung der Europäischen Koordinatoren zugestimmt, während das Europäische Parlament im April 2024 und der Rat im Juli 2024 eine befürwortende Stellungnahme abgegeben haben.
Die Kommission konsultiert die Nachbarländer, die Teil der Europäischen Verkehrskorridore sind, zur Mitgliedschaft im Korridorforum für ihre Teile des…
Der Arbeitsplan wird in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Mitgliedstaaten und gegebenenfalls den Nachbarländern, die Teil des Europäischen…
Gemäß Artikel 52 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1679 wurden die Mitgliedstaaten und Nachbarländer, die Teil der betreffenden Europäischen Verkehrskorridore…
Nach Artikel 52 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1679 werden Europäische Koordinatoren benannt, um die koordinierte Umsetzung der Europäischen…
Um die koordinierte Verwirklichung der Europäischen Verkehrskorridore und der beiden horizontalen Prioritäten — ERTMS und Europäischer Seeverkehrsraum — zu…
Nach Artikel 52 der Verordnung (EU) 2024/1679 werden Europäische Koordinatoren benannt, um die koordinierte Umsetzung der Europäischen Verkehrskorridore, des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.