Erwägungsgrund 52 32024R1679
Für die Binnenwasserstraßen in Europa ist eine heterogene Hydromorphologie kennzeichnend, die eine kohärente Leistung für alle Wasserstraßenabschnitte erschwert. Binnenwasserstraßen, insbesondere frei fließende Abschnitte, können durch Klima- und Witterungsbedingungen stark beeinträchtigt werden. Um einen zuverlässigen internationalen Verkehr unter Berücksichtigung der Hydromorphologie und der geltenden Umweltvorschriften zu gewährleisten, sollten die Anforderungen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes die spezifische Hydromorphologie jeder Wasserstraße (z. B. frei fließende oder regulierte Flüsse) sowie die Ziele der Umwelt- und Biodiversitätspolitik berücksichtigen. Aus diesem Grund sollten für jeden Europäischen Verkehrskorridor, jede Wasserstraße oder jeden Wasserstraßenabschnitt Referenzwasserstände festgelegt werden, wobei den Auswirkungen des Klimawandels Rechnung zu tragen ist. Bei der Festlegung der Referenzwasserstände sollte die Kommission eng mit den betreffenden Mitgliedstaaten und Europäischen Koordinatoren und den betreffenden im Rahmen internationaler Vereinbarungen eingesetzten Flussschifffahrtskommissionen zusammenarbeiten, um bei den Anforderungen für Binnenschifffahrtsinfrastruktur im Interesse der Förderung dieses Verkehrsträgers für einen einheitlichen Ansatz zu sorgen.