Art. 1 Nr. 1 32016D2239BESCHLUSS (GASP) 2016/2239 DES RATES vom 12. Dezember 2016 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
In Artikel 10 wird folgender Absatz angefügt:
Art. 1 Nr. 1 32025D2398BESCHLUSS (GASP) 2025/2398 DES RATES vom 24. November 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
In Artikel 6 wird folgender Absatz angefügt:
Art. 1 Nr. 1 32024D1019BESCHLUSS (GASP) 2024/1019 DES RATES vom 4. April 2024 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 2 32024D1336BESCHLUSS (GASP) 2024/1336 DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 32026D1201BESCHLUSS (GASP) 2026/1201 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/1093 des Rates über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Artikel 1 Absatz 4 des Beschlusses (GASP) 2022/1093 erhält folgende Fassung: