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Um die Mitgliedstaaten der Liga der Arabischen Staaten (im Folgenden „Arabische Liga“) bei der nationalen Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments zu unterstützen, werden die Mitgliedstaaten der Arabischen Liga in Phase III des durch die Beschlüsse (GASP) 2018/1789 und (GASP) 2021/1726 eingeleiteten Projekts in die Lage versetzt, die Wirksamkeit ihrer nationalen Rahmenprogramme für die Kontrolle von Kleinwaffen und die Bekämpfung ihrer Verbreitung im Einklang mit den Verfahren und Standards des VN-Aktionsprogramms, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments und des Globalen Rahmens für Munition (im Folgenden „GFA“) entsprechend ihren Prioritäten und Bedürfnissen nachhaltig zu stärken.
Mit dem Projekt werden insbesondere folgende Ziele verfolgt, um die Bedrohung durch die Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SALW“) in der Region der Arabischen Liga zu bekämpfen: — Stärkung der Kapazitäten der Zollbehörden und anderer Grenzbehörden zur Aufdeckung, Unterbindung und Meldung von unerlaubtem Handel mit Feuerwaffen in der Region der Arabischen Liga, — Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden zur wirksamen Aufklärung und Zusammenarbeit in Fragen der illegalen Verbreitung von und des illegalen Handels mit Feuerwaffen in der Region der Arabischen Liga und — Stärkung der Kapazitäten der Sicherheits- und Militärbehörden zur Entwicklung und Umsetzung sicherer und gesicherter Systeme zur Verwaltung von Lagerbeständen für SALW und Munition in der Region der Arabischen Liga.
Zur Verwirklichung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Ziele wird die Union im Wege des vorliegenden Beschlusses Maßnahmen unter anderem in den folgenden prioritären Bereichen unterstützen: — Bereich 1: Kontrolle des internationalen Transfers von SALW, einschließlich Risikobewertung und Verhinderung der Umlenkung von SALW zu unbefugten Empfängern; — Bereich 2: Ermittlung und Unterbindung der Quellen unerlaubter Kleinwaffen, einschließlich Kapazitätsaufbau bei Strafverfolgungsstellen, Kontrolle der Land-, Luft- und Seegrenzen, Kennzeichnung, Registrierung und Rückverfolgung von SALW, Techniken für Ermittlungen im Zusammenhang mit Waffen sowie Rückverfolgung von Waffen und Nutzung ballistischer Informationen und Identifikation oder Unterbindung der Schmuggelrouten und -verfahren; — Bereich 3: Weitere Maßnahmen zur Kontrolle von Kleinwaffen, einschließlich Lagerbestandsverwaltung und -sicherung; — Bereich 4: Bereitstellung von Informationen, die für SALW und eine bessere Kontrolle von SALW relevant sind, wie etwa eine Evaluierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga und Beratung im Hinblick auf mögliche Novellierungen sowie Übersetzung einschlägiger Forschungsarbeiten und Studien ins Arabische.
Eine ausführliche Beschreibung des in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele wird die Union im Wege des vorliegenden Beschlusses Maßnahmen in folgenden Bereichen unterstützen: —…
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele wird die Union im Wege des vorliegenden Beschlusses Maßnahmen in folgenden Bereichen unterstützen: —…
Durch das Projekt wird insbesondere Folgendes unterstützt: — die weitere Ausarbeitung eines Rechts- und Regelungsrahmens für SALW, Feuerwaffen und…
Die Beschlüsse (GASP) 2018/1789 und (GASP) 2021/1726 des Rates unterstützten die Phasen I und II eines Projekts zur Unterstützung der Bekämpfung des illegalen…
die Koordinierung und Überwachung der Umsetzung des Fahrplans für eine dauerhafte Lösung für den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und…
Mit dem Beschluss (GASP) 2018/1789 des Rates unterstützte die Union Phase I eines Projekts zur Unterstützung der Bekämpfung des illegalen Handels mit SALW und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.