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Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 30 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. ANHANG Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Liga der Arabischen Staaten (2018-2020) 1. Hintergrund und Begründung der Unterstützung durch die GASP Das Projekt wird auf früheren Anstrengungen aufbauen, die bereits von der Liga der Arabischen Staaten (im Folgenden „Arabische Liga“) und der Union unternommen wurden, um die Mitgliedstaaten der Arabischen Liga beim Vorgehen gegen unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“) im arabischen Raum zu unterstützen. Die Beseitigung von unerlaubten Kleinwaffen im arabischen Raum ist von wesentlicher Bedeutung dafür, alle Formen der Gewalt einzudämmen und eine nachhaltige Entwicklung und Wohlstand im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu fördern, und dies sowohl im arabischen Raum als auch in benachbarten Regionen, darunter auch Europa. Konkret zielt das Projekt darauf ab, die Kapazitäten der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga zur Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (im Folgenden „Aktionsprogramm“) und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments entsprechend den von diesen Mitgliedstaaten ermittelten Prioritäten und Bedürfnissen auszubauen. Der normative Rahmen des Projekts berücksichtigt auch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, und insbesondere deren Ziel 16.4. Je nach den Präferenzen des Gastgeber-Mitgliedstaates der Arabischen Liga könnten auch das VN-Feuerwaffenprotokoll und der Vertrag über den Waffenhandel als Bezugspunkte für die projektbezogenen Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau (Aus- und Einfuhrkontrolle, Umlenkung, Prävention usw.) dienen. 2. Projektziele und langfristige Tragfähigkeit Mit dem Projekt wird das grundlegende Ziel verfolgt, im Einklang mit den von den Mitgliedstaaten der Arabischen Liga ermittelten Prioritäten und Bedürfnissen die Kapazitäten dieser Staaten zur Umsetzung des Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments dauerhaft auszubauen, auch für die Zwecke der Bekämpfung unerlaubter Kleinwaffen und der Bekämpfung des Terrorismus. Zur Verwirklichung dieses Ziels soll das Projekt hauptsächlich Folgendem dienen: Konsultationen mit Mitgliedstaaten der Arabischen Liga haben ergeben, dass sie um Hilfe und Unterstützung in bestimmten Bereichen bemüht sind, wobei der Schwerpunkt hauptsächlich auf dem Aufbau der nationalen Kapazitäten zur Eindämmung der unerlaubten Waffenströme liegt (nähere Einzelheiten sind Abschnitt 3 zu entnehmen) Alle Komponenten des Projekts, einschließlich derer, die die Bedarfsermittlung und die Evaluierung im Anschluss an die Durchführung zum Gegenstand haben, sind so ausgelegt, dass bei den vorgesehenen Begünstigten, nämlich bei Regierungsinstitutionen und Regierungsbediensteten in den Mitgliedstaaten der Arabischen Liga und bei dem Sekretariat der Arabischen Liga (Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung), dauerhafte Kapazitäten aufgebaut werden. 3. Beschreibung der Maßnahme Mit dem Projekt der Union zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und der Verbreitung solcher Waffen in den Mitgliedstaaten der Arabischen Liga (2018-2020) soll den Bedürfnissen nachgekommen werden, die die Mitgliedstaaten der Arabischen Liga in folgenden vorrangigen Bereichen geäußert haben: Bereich 1: Kontrolle des internationalen Transfers von SALW (Eindämmung illegaler Waffenströme); 1.1. Vergabe von Ausfuhr-, Einfuhr- und Durchfuhrlizenzen sowie Ausfuhr-, Einfuhr- und Durchfuhrkontrolle (Risikobewertung usw.) 1.2. Verhinderung der Umlenkung von SALW zu unbefugten Empfängern 1.3. Aufspüren von SALW und deren Bestandteilen bei der Inspektion von beförderten Waren und Fracht (Inspektionsverfahren, -techniken und -ausrüstung usw.) Bereich 2: Ermittlung und Unterbindung der Quellen unerlaubter Kleinwaffen (Kapazitätsaufbau bei Strafverfolgungsstellen); 2.1. Kontrolle der Land-, Luft- und Seegrenzen, einschließlich Technologietransfers 2.2. Kennzeichnung, Registrierung und Rückverfolgung 2.3. Weitere Ermittlungs- und Inspektionstechniken und -Verfahren im Zusammenhang mit Waffen (Nutzung ballistischer Informationen, Ermittlung und Unterbindung der Schmuggelrouten, Schmuggelverfahren usw.) Bereich 3: Weitere Maßnahmen zur Kontrolle von Kleinwaffen 3.1. Lagerbestandsverwaltung und -sicherung, Bereich 4: Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR); 4.1. Austausch von Fachkenntnissen, bewährten Verfahren und Erfahrungen in Bezug auf Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration 4.2. Unterstützung bei der Ausarbeitung nationaler Programme für Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration 4.3. Weitere Arten der Unterstützung von Mitgliedstaaten der Arabischen Liga in Postkonfliktsituationen Es sei darauf hingewiesen, dass zwar einige Mitgliedstaaten der Arabischen Liga um Maßnahmen in diesem Bereich ersucht haben, das Interesse an diesem Bereich aber insgesamt geringer war als an den anderen in diesem Abschnitt aufgeführten Bereichen. Deshalb ist dies kein Schwerpunktbereich des Projekts. Bereich 5: Bereitstellung von Informationen, die für unerlaubte SALW und eine verbesserte Kontrolle von SALW relevant sind: 5.1. Evaluierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga, Beratung im Hinblick auf mögliche Änderungen und Novellierungen. 5.2. Übersetzung einschlägiger Forschungsarbeiten, veröffentlichter Studien und weiterer Dokumente ins Arabische Zur Berücksichtigung der vorgenannten Bedürfnisse sind im Rahmen des Projekts folgende Maßnahmen vorgesehen: 3.1. Regionale Koordinierung: Auftakttreffen in Kairo 3.1.1. Ziel: Sensibilisierung für das Projekt, Kontaktaufnahme mit den Mitgliedstaaten der Arabischen Liga und erste Feststellung der spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Länder (erste Bedarfsermittlung) (vorrangige Bereiche 1 bis 5). 3.1.2. Maßnahmen: einwöchiges Auftakttreffen in Kairo; bei dem alle Aspekte des Projekts behandelt werden (vorrangige Bereiche 1 bis 5); teilnehmen sollen hochrangige Beamte der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga sowie Bedienstete dieser Staaten, die für projektbezogene Fragen zuständig sind. 3.1.3. Ergebnisse der Maßnahme: Kontaktaufnahme mit den Mitgliedstaaten der Arabischen Liga; Ermittlung der spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Länder; Erstellung eines Kurzberichts über das Treffen. 3.2. Subregionale Koordinierung: subregionale Workshops 3.2.1. Ziel: Den Mitgliedstaaten der Arabischen Liga auf subregionaler Ebene die Möglichkeit geben, Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen; Ermittlung von Umsetzungsprioritäten in projektbezogenen Bereichen (vorrangige Bereiche 1 bis 4). 3.2.2. Maßnahmen: Etwa nach der Hälfte der Projektlaufzeit Veranstaltung von einwöchigen Workshops in drei verschiedenen Subregionen (eventuell Maghreb, arabische Sahel-Staaten und Ostafrika; Maschrik, Arabische Halbinsel und Irak (drei Wochen insgesamt). Welche Mitgliedstaaten der Arabischen Liga an den jeweiligen Workshops teilnehmen, wird bei dem Auftakttreffen in Kairo (Nummer 3.1) oder kurz danach festgelegt. 3.2.3. Ergebnis der Maßnahme: Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren in projektbezogenen Bereichen; Ermittlung der Umsetzungsprioritäten; Erstellung eines Kurzberichts über die Workshops. 3.3. Bewertungsmissionen 3.3.1. Ziel: Genaue Feststellung der spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Länder, Vorbereitung von Follow-up-Schulungen und -Unterstützungsmaßnahmen in den Ländern (vorrangige Bereiche 1 bis 5). 3.3.2. Maßnahmen: Besuche vor Ort in den Mitgliedstaaten der Arabischen Liga, die um Unterstützung ersucht haben. 3.3.3. Ergebnisse der Maßnahme: Abschluss der Bewertungsmissionen; Erstellung eines kurzen Berichts über jede Mission, der dem Gastgeber-Mitgliedstaat der Arabischen Liga auf vertraulicher Basis übermittelt wird und der dazu dient, dessen spezifischen Bedürfnisse zu bestimmen (Feststellung der bestehenden Strategien und Maßnahmen, Feststellung bestehender Regelungslücken und anderer Lücken sowie Ermittlung der Hindernisse, die ein Beseitigen dieser Lücken verhindern). 3.4. Ausbildungsmaßnahmen im Land 3.4.1. Ziel: Aufbau dauerhafter Kapazitäten für die Kontrolle von Kleinwaffen im Gastgeber-Mitgliedstaat der Arabischen Liga, je nach den Interessen und Bedürfnissen des jenes Staates (vorrangige Bereiche 1 bis 4). 3.4.2. Maßnahmen: Ausbildungsmaßnahmen im Land selbst für Mitgliedstaaten der Arabischen Liga, die um Unterstützung ersucht haben. Diese Schulungen könnten entweder in allen 22 Mitgliedstaaten der Arabischen Liga veranstaltet werden (eine Woche in jedem Staat) oder in einer geringeren Zahl von Staaten (in denen mehrfach Schulungen durchgeführt würden, beispielsweise zwei Schulungswochen in 11 Mitgliedstaaten der Arabischen Liga). Jede einwöchige Ausbildungsmaßnahme wird Folgendes beinhalten: a) eine Eröffnungsveranstaltung am ersten Tag, während der die hochrangigen Regierungsbeamten mit allen Aspekten des Projekts vertraut gemacht werden, die für den Mitgliedstaat der Arabischen Liga von Interesse/relevant sind; b) eine zweitägige Ausbildung für Führungskräfte vor Ort (gleichzeitig befassen sich Projekt-Experten mit den Problembereichen, die für den Mitgliedstaat der Arabischen Liga von Interesse/relevant sind); c) eine zweitägige praktische Ausbildung für Einsatzkräfte vor Ort (gleichzeitig befassen sich Projekt-Experten mit den Problembereichen, die für den Mitgliedstaat der Arabischen Liga von Interesse/relevant sind). Im Falle mehrfacher Schulungswochen würde das Projekt eine größere nationale Eigenverantwortung anstreben, indem die in der ersten Woche erteilte Ausbildung in der Folge erweitert und vertieft wird, und zwar insbesondere in den Bereichen, die der Gastgeber-Mitgliedstaat der Arabischen Liga als Hauptpriorität eingestuft hat. 3.4.3. Ergebnisse der Maßnahme: Die Wirkung der Ausbildungsmaßnahmen wird bewertet, um festzustellen, inwieweit die Projektziele in Bezug auf den Kapazitätsaufbau erreicht wurden. 3.5. Unterstützung in Bezug auf Rechtsvorschriften 3.5.1. Ziel: Bewertung der Rechtsvorschriften zu Kleinwaffen in den Mitgliedstaaten der Arabischen Liga, die um Unterstützung dieser Art ersucht haben; Ermittlung möglicher Gesetzesänderungen und -novellierungen (vorrangige Bereiche 1 bis 4). 3.5.2. Maßnahmen: Recherche und Kontakte mit dem ersuchenden Mitgliedstaat der Arabischen Liga, Besuch im Land (Dauer: eine Woche) und Bericht über Folgemaßnahmen und Kontakte mit dem ersuchenden Mitgliedstaat der Arabischen Liga. 3.5.3. Ergebnisse der Maßnahme: Erstellung eines kurzen Berichts, der dem Gastgeber-Mitgliedstaat der Arabischen Liga auf vertraulicher Basis übermittelt wird, in dem mögliche Gesetzesänderungen und -novellierungen dargelegt sind. 3.6. Bereitstellung von Informationen in arabischer Sprache 3.6.1. Ziel: Hiermit soll dem Bedürfnis der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga entsprochen werden, über unabhängige verlässliche Informationen über Kleinwaffen und Waffengewalt im arabischen Raum zu verfügen (vorrangiger Bereich 5). 3.6.2. Maßnahmen: Übersetzung der wichtigsten Veröffentlichungen und Dokumente ins Arabische (veröffentlichte Berichte, Leitlinien zu bewährten Verfahren usw.). Zu den Dokumenten könnten beispielsweise der von Small Arms Survey vorgelegte Leitfaden für den VN-Prozess zu Kleinwaffen und die zugehörige Matrix für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen gehören. 3.6.3. Ergebnisse der Maßnahme: Zu den konkreten Ergebnissen würden die Übersetzung von wichtigen Büchern, Berichten und Informationspapieren sowie die Erstellung von Podcasts und Blog-Einträgen in arabischer Sprache gehören. Durch die Maßnahme würden mehr unabhängige verlässliche Informationen in arabischer Sprache über Kleinwaffen und Waffengewalt zur Verfügung stehen. 3.7. Regionale Koordinierung: Abschlusstreffen in Kairo 3.7.1. Ziel: Evaluierung des Projekts und Planung der künftigen Zusammenarbeit (vorrangige Bereiche 1 bis 5). 3.7.2. Maßnahmen: Zweitätiges Treffen in Kairo zum Abschluss des Projekts, teilnehmen sollten hohe Beamte der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga und die Bediensteten der Arabischen Liga, die für projektbezogene Fragen zuständig sind. 3.7.3. Ergebnisse der Maßnahme: Erörterung und Evaluierung des Projekts; Ausarbeitung von Plänen für eine künftige Zusammenarbeit bei der Kontrolle von Kleinwaffen; Erstellung eines Kurzberichts über das Treffen. 3.8. Projektüberwachung und -evaluierung 3.8.1. Ziel: Sicherstellen, dass die wesentlichen Ziele des Projekts erreicht wurden und dass die Projektausgaben gemäß dem vereinbarten Budget ausgeführt wurden. 3.8.2. Maßnahmen: Das Projekt wird sowohl einen internen als auch einen externen Überwachungsmechanismus enthalten, um prüfen zu können, welche Wirkung die einzelnen Komponenten des Projekts entfaltet haben. Der interne Überwachungsmechanismus wird unter der Leitung des internen Spezialisten für ergebnisorientierte Verwaltung stehen, der von den Projektmitarbeitern unterstützt wird. Für die externe Evaluierung wird ein externes Evaluierungsteam eingestellt, das zu dem zweitägigen Projekt-Abschlusstreffen nach Kairo reisen wird, ferner wird das Team ausgewählte teilnehmende Mitgliedstaaten der Arabischen Liga (bis zu acht) und die Hauptquartiere der wichtigsten Projektträger (Small Arms Survey, Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation und Weltzollorganisation) besuchen. Das Projekt wird zudem eine Prüfung der Rechnungsführung gemäß den EU-Anforderungen umfassen. 3.8.3. Ergebnisse der Maßnahme: Abschluss der Bewertung der vom Projekt entfalteten Wirkung; Abschluss der Prüfung der Rechnungsführung. 4. Durchführungsstellen und Partnerschaften Small Arms Survey (im Folgenden „SAS“), eine Forschungseinrichtung im Graduate Institute of International and Development Studies (Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung) in Genf (Schweiz), ist die führende Durchführungsstelle. Bei der Durchführung des Projekts wird SAS sich insbesondere auf Beiträge der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) und der Weltzollorganisation (WZO) stützen. Interpol wird die Hauptverantwortung für die vorrangigen Projektbereiche 2.2 und 2.3 (Kapazitätsaufbau bei den Strafverfolgungsbehörden) tragen, die WZO für die vorrangigen Projektbereiche 1 und 2.1 (Kontrolle der internationalen Transfers, einschließlich der Grenzkontrolle). Bei Bedarf wird SAS bestimmte Unterstützungsaufgaben im Zusammenhang mit anderen Projektbereichen anderen Organisationen übertragen (möglicherweise den Bereich Lagerbestandsverwaltung und -sicherung). Entsprechend dem Bedarf und den Wünschen der teilnehmenden Mitgliedstaaten der Arabischen Liga können auch andere Organisationen, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen, sowie bestimmte spezialisierte Agenturen in der Arabischen Liga zur Projektdurchführung beitragen. Die Durchführungsstelle wird zudem nicht nur für die Koordinierung mit Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, die in Mitgliedstaaten der Arabischen Liga tätig sind, sorgen, sondern auch für die Koordinierung mit weiteren Programmen der EU, die dort vertreten sind, um sicherzustellen, dass alle im Rahmen des Projekts ergriffenen Maßnahmen bestehende Initiativen ergänzen und darauf aufbauen. SAS und ihre Durchführungspartner werden außerdem entsprechend den Leitlinien der EU alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, damit die Öffentlichkeitswirksamkeit des Projekts sichergestellt wird. 5. Dauer Die Laufzeit des Projekts beträgt voraussichtlich 24 Monate. Je nach Interesse seitens der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga und den verfügbaren Finanzmitteln würde eine Verlängerung des Projektes über den anfänglichen Zwei-Jahres-Zeitraum hinaus die Fortsetzung und Konsolidierung der während der ersten Projektphase ergriffenen Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau ermöglichen. So könnte beispielsweise die in einem bestimmten Mitgliedstaat der Arabischen Liga während der ersten Projektphase durchgeführte Ausbildungsmaßnahme unter Einbeziehung einer breiteren Gruppe von Bediensteten wiederholt, erweitert und getestet werden, um für Nachhaltigkeit zu sorgen. Mitgliedstaaten der Arabischen Liga, die während der ersten Phase des Projekts nicht die Ausbildungsmaßnahmen oder die Unterstützung in Bezug auf Rechtsvorschriften erhalten konnten, die erwünscht gewesen wären, könnten in der zweiten Projektphase zum Zuge kommen. Die Mitgliedstaaten der Arabischen Liga, die in Bezug auf die Waffenkontrolle neuen Bedarf oder neue Prioritäten ermittelt haben – wobei sie sich beispielsweise auf Kapazitäten stützen, die währen der ersten Projektphase aufgebaut wurden – könnten während der zweiten Projektphase in diesen Bereichen Unterstützung erhalten.
dem nachhaltigen Aufbau der nationalen Kapazitäten der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und zur Bekämpfung des Terrorismus sowie der Verbesserung der Sicherheitslage in Postkonfliktsituationen;
dem nachhaltigen Aufbau der regionalen Kapazitäten der der Arabischen Liga zur Bewältigung der vorgenannten Problemstellungen;
der Stärkung der nationalen Kontrolle der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga über SALW in den wichtigsten Abschnitten des Lebenszyklus dieser Waffen;
der Verbesserung des Austauschs bewährter Verfahren und des Erfahrungsaustauschs.
Regionale Koordinierung: Auftakttreffen in Kairo
Subregionale Koordinierung: subregionale Workshops
Bewertungsmissionen
Ausbildungsmaßnahmen im Land
Unterstützung in Bezug auf Rechtsvorschriften
Bereitstellung von Informationen in arabischer Sprache
Regionale Koordinierung: Abschlusstreffen in Kairo
Projektüberprüfung und -evaluierung (einschließlich einer Prüfung der Rechnungsführung)
eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen, die getroffen wurden bzw. beabsichtigt sind, um diesem Beschluss nachzukommen;
Unterstützung und Zusammenarbeit nach Artikel VII des BWÜ;
weitere Verbesserung der Umsetzung des BWÜ auf nationaler Ebene durch Erleichterung des Informationsaustausches und Beratung bezüglich der Umsetzung auf…
die in Artikel 2 Absatz 1 genannte Vorbedingung;
eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen, die getroffen wurden bzw. beabsichtigt sind, um diesem Beschluss nachzukommen;
ausführliche Beschreibung der Maßnahmen, die getroffen wurden bzw. beabsichtigt sind, um diesem Beschluss nachzukommen;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.