Art. 1 32024D2541Anhang II des Beschlusses 2009/908/EU wird wie folgt geändert:
Erwägungsgrund 4 32021D1024BESCHLUSS (EU) 2021/1024 DES RATES vom 18. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2009/908/EU zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates
Der Beschluss 2009/908/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32021D2242BESCHLUSS (EU) 2021/2242 DES RATES vom 13. Dezember 2021 zur Änderung des Beschlusses 2009/908/EU zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates
Der Beschluss 2009/908/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Art. 2 32011D0281BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Mai 2011 zur Änderung des Beschlusses 2009/146/EG hinsichtlich der Ersetzung der Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse durch Mitglieder des Beraterpools, der mit dem Beschluss 2008/721/EG eingesetzt wurde (2011/281/EU)
Die Anhänge I und II des Beschlusses 2009/146/EG werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Art. 1 Nr. 2 32022D2440BESCHLUSS (GASP) 2022/2440 DES RATES vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali
Anhang II wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.