Erwägungsgrund 1 32024D2541
Mit dem Beschluss 2009/908/EU hat der Rat Maßnahmen zur Durchführung des Beschlusses 2009/881/EU festgelegt. Der Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) ist in Anhang II des Beschlusses 2009/908/EU geregelt.