Beschluss (EU) 2024/2588 des Rates vom 10. September 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2024-2029)
Das Protokoll sollte daher ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt werden.
Erwägungsgrund 7 32024D2588
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