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Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (im Folgenden „Abkommen“), das durch die Verordnung (EG) Nr. 241/2008 des Rates genehmigt wurde, ist am 15. April 2008 in Kraft getreten. Das Protokoll dazu, das die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem Abkommen festlegt, lief am 14. Juni 2024 aus.
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (im Folgenden „Abkommen“), das durch die…
Am 17. März 2008 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 241/2008 an, mit der das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und…
Am 17. März 2008 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 241/2008 an, mit der das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und…
Am 17. März 2008 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 241/2008 an, mit der das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und…
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden „Abkommen“), das mit der Verordnung…
Das partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden „Abkommen“), das mit der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.