Erwägungsgrund 1 32019D1088
Am 17. März 2008 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 241/2008 an, mit der das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (im Folgenden „Abkommen“) abgeschlossen wurde. Das Abkommen trat am 15. April 2008 in Kraft, wurde stillschweigend verlängert und ist noch immer in Kraft.