Erwägungsgrund 9 32024D2152BESCHLUSS (EU) 2024/2152 DES RATES vom 15. Juli 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union – und die vorläufige Anwendung des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Unterzeichnung des Protokolls vorbehaltlich seines Abschlusses sicherstellen.
Art. 2 32024D2588Die Kommission stellt die Unterzeichnung des Protokolls vorbehaltlich seines Abschlusses sicher.
Erwägungsgrund 8 32024D2875BESCHLUSS (EU) 2024/2875 DES RATES vom 5. November 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die Unterzeichnung des Abkommens vorbehaltlich seines Abschlusses sicherstellen —
Art. 2 32024D3202BESCHLUSS (EU) 2024/3202 DES RATES vom 5. Dezember 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (2025-2030)
Die Kommission stellt die Unterzeichnung des Protokolls vorbehaltlich seines Abschlusses sicher.
Art. 2 32024D2152BESCHLUSS (EU) 2024/2152 DES RATES vom 15. Juli 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union – und die vorläufige Anwendung des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde
Die Kommission stellt die Unterzeichnung des Protokolls vorbehaltlich seines Abschlusses sicher.
Erwägungsgrund 6 32024D3202BESCHLUSS (EU) 2024/3202 DES RATES vom 5. Dezember 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (2025-2030)
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die Unterzeichnung des Protokolls vorbehaltlich seines Abschlusses sicherstellen.