Erwägungsgrund 7 32021D2277BESCHLUSS (EU) 2021/2277 DES RATES vom 11. November 2021 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, und die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln
Daher sollte das Protokoll unterzeichnet und ab dem Tag seiner Unterzeichnung bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig…
Erwägungsgrund 8 32024D2152BESCHLUSS (EU) 2024/2152 DES RATES vom 15. Juli 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union – und die vorläufige Anwendung des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde
Das Protokoll sollte daher ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0251BESCHLUSS DES RATES vom 22. März 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zum PKA (2007/251/EG)
Das Protokoll sollte ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufige Anwendung finden, bis die für seinen formalen Abschluss erforderlichen Verfahren beendet sind —
Erwägungsgrund 2 32007D0644BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 18. September 2007 über den Abschluss eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zum PKA (2007/644/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wurde das Protokoll ab dem Tag der Unterzeichnung vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 4 32018D0754BESCHLUSS (EU) 2018/754 DES RATES vom 14. Mai 2018 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius
Das Protokoll wird seit dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 3 32007D0318BESCHLUSS DES RATES vom 23. April 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/318/EG)
Das Protokoll sollte ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufige Anwendung finden, bis die für seinen formalen Abschluss erforderlichen Verfahren beendet sind…