Erwägungsgrund 3 32024D2592Die jüngste von der ICAO vorgenommene Überprüfung hat ergeben, dass die in Artikel 21 und Artikel 22 Absätze 1, 2 und 3 des Übereinkommens von Montreal…
Erwägungsgrund 2 32024D2592Nach Artikel 24 Absatz 1 des Übereinkommens von Montreal überprüft die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization,…
Erwägungsgrund 6 32024D2592Daher sollte der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt darin bestehen, in Bezug auf die vorgeschlagenen neuen Haftungshöchstbeträge gemäß dem…
Art. 1 32024D2592Der im Namen der Union als Antwort auf das von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ausgegebene Rundschreiben LE 3/38.1-IND/24/4 vom 28. Juni 2024 zu…
Erwägungsgrund 3 32010R0285VERORDNUNG (EU) Nr. 285/2010 DER KOMMISSION vom 6. April 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber
Die Haftungsobergrenzen von Luftfahrtunternehmen im Rahmen des Übereinkommens von Montreal wurden vor kurzem von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation…