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Der im Namen der Union als Antwort auf das von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ausgegebene Rundschreiben LE 3/38.1-IND/24/4 vom 28. Juni 2024 zu vertretende Standpunkt besteht darin, in Bezug auf die vorgeschlagenen neuen Haftungshöchstbeträge, die in diesem Rundschreiben festgelegt sind, keine Ablehnung mitzuteilen.
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