Art. 2b 32024D2643
Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Transaktionen zu tätigen mit
einer außerhalb der Union niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, bei der es sich um Kredit- oder Finanzinstitut oder Einrichtung, die Krypto-Dienstleistungen erbringt, handelt und die an Transaktionen beteiligt ist, die unmittelbar oder mittelbar die in Artikel 1 Absatz 1 oder Artikel 2 Absatz 1 genannten Aktivitäten erleichtert oder Personen, Organisationen oder Einrichtungen unterstützt, die in Artikel 1 Absatz 1 oder Artikel 2 Absatz 1 genannte Aktivitäten vornehmen, anderweitig unterstützt, oder
einer in Anhang III des vorliegenden Beschlusses aufgeführten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in Artikel 1 Absatz 1 oder Artikel 2 Absatz 1 genannte Aktivitäten vornehmen, technische oder operative Hilfe leistet.
Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für Transaktionen, die
für die Ausfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder den Transport von pharmazeutischen, medizinischen oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Lebensmitteln, einschließlich Weizen und Düngemitteln, erforderlich sind,
unbedingt erforderlich sind, um den Zugang zu Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem Mitgliedstaat sowie die Anerkennung oder Vollstreckung eines in einem Mitgliedstaat ergangenen Urteils oder Schiedsspruchs zu gewährleisten, sofern diese Transaktionen mit den Zielen des vorliegenden Beschlusses und denen der Verordnung (EU) 2024/2642 des RatesVerordnung (EU) 2024/2642 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands (ABl. L, 2024/2642, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2642/oj ). im Einklang stehen, oder
für humanitäre Zwecke wie die Bereitstellung oder Erleichterung der Bereitstellung von Hilfsleistungen, einschließlich medizinischer Hilfsgüter und Nahrungsmittel oder der Beförderung humanitärer Helfer und damit verbundener Hilfe oder für Evakuierungen erforderlich sind.