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Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Grundrechten und -freiheiten, insbesondere mit der Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, der unternehmerischen Freiheit und dem Eigentumsrecht gemäß den Artikeln 11, 16 und 17 der Charta. Insbesondere ändern diese Maßnahmen nicht die Pflicht zur Achtung der Rechte, Freiheiten und Grundsätze, die in Artikel 6 EUV, der Charta der Grundrechte und in den Verfassungen der Mitgliedstaaten genannt werden, in deren jeweiligen Anwendungsbereichen.
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung…
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf…
Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Grundrechten und -freiheiten, insbesondere mit der…
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung…
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf…
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.