Erwägungsgrund 3 32024D2654
Der Beschluss (GASP) 2016/1693 enthält eine Verpflichtung, die in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absätze 3 und 4 festgelegten restriktiven Maßnahmen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Monate, zu überprüfen. Auf Grundlage einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2025 verlängert werden.