Art. 1 32024D2674
Das am 12. März 2015 nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV in der Sache SA.39235 eingeleitete Verfahren ist gegenstandslos geworden und wird hiermit eingestellt.
Das am 12. März 2015 nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV in der Sache SA.39235 eingeleitete Verfahren ist gegenstandslos geworden und wird hiermit eingestellt.