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Dieser Beschluss greift der Zusammensetzung der Kommission bei Beginn der neuen Amtszeit im Jahr 2024 nicht vor —
Dieser Beschluss greift der Zusammensetzung der Kommission bei Beginn der neuen Amtszeit im Jahr 2024 nicht vor —
Die laufende Amtszeit des Ausschusses endet am 31. Dezember 2024.
Die Amtszeit der Europäischen Kommission, die mit dem Beschluss (EU) 2019/1989 des Europäischen Rates ernannt wurde, ist am 31. Oktober 2024 abgelaufen.
Dieser Beschluss sollte die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen, die Teilnahme der Mitgliedstaaten…
Dieser Beschluss wird vom Rat auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags rechtzeitig vor der 2020 beginnenden Amtszeit des Ausschusses, in jedem Fall jedoch…
Eines dieser acht Mitglieder trat zurück und wurde mit dem Beschluss (EU) 2021/722 der Kommission für die verbleibende Amtszeit ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.