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Die verbleibende Amtszeit der derzeitigen Kommission beträgt ab dem Tag, an dem der Rücktritt wirksam wurde, weniger als zwei Monate. Das zurückgetretene Kommissionsmitglied für derart kurze Zeit zu ersetzen, scheint unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kommission nach Artikel 17 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union als Kollegium organisiert ist, unnötig.
Erfüllt ein Mitglied die Voraussetzungen gemäß den Artikeln 16 bis 18 dieses Beschlusses oder gemäß Artikel 339 des Vertrags über die Arbeitsweise der…
Die verbleibende Amtszeit der derzeitigen Kommission beträgt ab dem Tag, an dem die Rücktritte wirksam wurden, weniger als vier Monate. Die zurückgetretenen…
Tritt ein Ausschussmitglied vor Ablauf des Dreijahreszeitraums von seiner Funktion zurück oder fehlt ein Mitglied bei mehr als einem Drittel der Sitzungen oder…
Die Amtszeit der Ausschussmitglieder beträgt drei Jahre; Wiederernennung ist zulässig. Nach Ablauf von drei Jahren bleiben die Ausschussmitglieder bis zur…
Nach Artikel 246 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann der Rat auf Vorschlag des Präsidenten der Kommission einstimmig…
Nach Artikel 246 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann der Rat auf Vorschlag des Präsidenten der Kommission einstimmig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.