Erwägungsgrund 2 32024D2703
Mit den Artikeln 3 und 8 des Übereinkommens wurde der Internationale Zuckerrat (ISC) eingesetzt, um bestimmte Beschlüsse zu erlassen. Gemäß Artikel 45 Absatz 2 des Übereinkommens kann der ISC das Übereinkommen um weitere Zeiträume von jeweils höchstens zwei Jahren verlängern. Seit seinem Abschluss wurde das Übereinkommen regelmäßig um jeweils zwei Jahre verlängert. Das Übereinkommen wurde zuletzt durch Beschluss des ISC im November 2023 verlängert und bleibt bis zum 31. Dezember 2024 in Kraft.