Erwägungsgrund 3 32024D2708
20 Mitgliedstaaten der Union gehören der OIV an. Diese Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, Änderungen an den OIV-Resolutionsentwürfen vorzuschlagen, und werden aufgefordert werden, diese OIV-Resolutionen auf der kommenden OIV-Generalversammlung am 18. Oktober 2024 anzunehmen.