Erwägungsgrund 1 32024D2708
Die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) wird auf ihrer nächsten Generalversammlung am 18. Oktober 2024 Resolutionen (im Folgenden „OIV-Resolutionsentwürfe“) prüfen und gegebenenfalls verabschieden. Diese Resolutionen werden Rechtswirkung im Sinne von Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags entfalten.