Erwägungsgrund 4 32024D2709
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2024/1213 des Rates wurde das Abkommen am 25. März 2024 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet.
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2024/1213 des Rates wurde das Abkommen am 25. März 2024 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union unterzeichnet.