Erwägungsgrund 6 32024D2728
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/2369 des Rates wurde das Protokoll am 11. November 2016 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet. Das Protokoll wird seit dem 1. Januar 2017 bis zu seinem eigentlichen Inkrafttreten vorläufig angewendet.