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Der Standpunkt, der im Namen der Union nach der vom ICAO-Generalsekretär mittels eines ICAO-Rundschreibens zu verkündenden Annahme der Änderung 30 durch den ICAO-Rat zu vertreten ist, sollte darin bestehen, keine Ablehnung mitzuteilen und die Einhaltung dieser Änderung zu notifizieren. Weicht Unionsrecht nach dem vorgesehenen Geltungsbeginn der neu geänderten SARP von diesen ab, sollten der ICAO Unterschiede zwischen Unionsrecht und diesen bestimmten SARP notifiziert werden. Der im Namen der Union zu solchen Unterschieden zu vertretende Standpunkt sollte auf einem schriftlichen Dokument beruhen, das die Kommission dem Rat zur Erörterung und Billigung vorlegt. Dieser Standpunkt sollte von allen Mitgliedstaaten der Union gemeinsam im Interesse der Union zum Ausdruck gebracht werden.
Der Standpunkt, der Union im Namen der Union nach der vom ICAO-Generalsekretär mittels eines ICAO-Rundschreibens zu verkündenden Annahme der Änderung 30 durch…
Der Standpunkt der Union nach der Annahme der Änderung 19 durch den ICAO-Rat, die vom ICAO-Generalsekretär in einem ICAO-Rundschreiben bekannt gegeben wird,…
Der Standpunkt, der im Namen der Union nach der vom ICAO-Generalsekretär mittels eines ICAO-Rundschreibenverfahrens zu verkündenden Annahme der Änderung 93 zu…
Weicht das Unionsrecht nach dem vorgesehenen Geltungsbeginn der geänderten SARP von diesen ab, besteht der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt darin,…
Weicht Unionsrecht nach dem vorgesehenen Geltungsbeginn der geänderten SARP von diesen ab, besteht der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt darin, der…
Nach der Annahme der Änderungen zu Anhang 16 Band I bis III des Abkommens von Chicago durch den ICAO-Rat, die vom ICAO-Generalsekretär im Rahmen eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.