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Der Standpunkt, der im Namen der Union nach der vom ICAO-Generalsekretär mittels eines ICAO-Rundschreibenverfahrens zu verkündenden Annahme der Änderung 93 zu Anhang 10 Band I des Abkommens von Chicago durch den ICAO-Rat zu vertreten ist, sollte darin bestehen, keine Ablehnung mitzuteilen und die Einhaltung bekannt zu geben, sofern die genannte Änderung ohne wesentliche Abänderung angenommen wird. Würde das Unionsrecht nach dem vorgesehenen Geltungsbeginn der neu angenommenen SARP von diesen abweichen, so sollte dem ICAO jegliche Abweichung von jenen konkreten SARP bekannt gegeben werden. Der im Namen der Union zu einer solchen Abweichung zu vertretende Standpunkt sollte auf einem schriftlichen Dokument beruhen, das die Kommission dem Rat zur Erörterung und Billigung vorlegt. Dieser Standpunkt sollte von allen Mitgliedstaaten der Union gemeinsam im Interesse der Union zum Ausdruck gebracht werden.
Nach der Annahme der Änderungen zu Anhang 16 Band I bis III des Abkommens von Chicago durch den ICAO-Rat, die vom ICAO-Generalsekretär im Rahmen eines…
Der Standpunkt, der im Namen der Union zu vertreten ist, sobald die Änderung 178 zu Anhang 1, die Änderung 47 zu Anhang 6 Teil I, die Änderung 40 zu Anhang 6…
Sofern der ICAO-Rat die in Absatz 1 dieses Artikels genannten vorgeschlagenen Änderungen zu Anhang 16 Band I bis III des Abkommens von Chicago ohne wesentliche…
Sofern der ICAO-Rat die Änderung 93 zu Anhang 10 Band I des Abkommens von Chicago ohne wesentliche Abänderung annimmt, besteht der im Namen der Union zu…
Der im Namen der Union auf der 228. Tagung des ICAO-Rates oder einer darauffolgenden Tagung zu vertretende Standpunkt in Bezug auf die Annahme der im…
Der Standpunkt, der im Namen der Union zu vertreten ist, nachdem der ICAO-Rat den Änderungsantrag 91 zu Anhang 10 Band III des Abkommens von Chicago angenommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.