Erwägungsgrund 7 32024D2820BESCHLUSS (EU) 2024/2820 DES RATES vom 24. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 233. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertreten ist in Bezug auf die Annahme der Änderung 30 zu Anhang 9 — „Facilitation“ (Erleichterungen) — des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt — hinsichtlich Änderungen des Kapitels 2, des Kapitels 3, des Kapitels 6 und des Kapitels 8 Abschnitte C, E, F und G des genannten Anhangs
Es ist angezeigt, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 30 im Einklang mit Artikel 90a des Abkommens von…
Erwägungsgrund 8 32024D0874BESCHLUSS (EU) 2024/874 DES RATES vom 11. März 2024 über den im Namen der Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 231. Tagung in Bezug auf die geplante Änderung des Anhangs 13 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 19 im Einklang mit Artikel 90 Buchstabe a des…
Erwägungsgrund 6 32023D0568BESCHLUSS (EU) 2023/568 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Union auf der 228. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme der Änderung 93 zu Anhang 10, „Aeronautical Telecommunications“ (Flugfernmeldeverkehr), Band I, „Radio Navigation Aids“ (Funknavigationshilfen), des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt und der Änderung der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr im Hinblick auf die Erlaubnis, eingeschaltete Ortungsgeräte, die mit kleinen Lithiumbatterien betrieben werden, in aufgegebenem Gepäck mitzuführen
Es ist angebracht, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 93 zu Anhang 10 Band I des Abkommens von Chicago…
Erwägungsgrund 6 32020D0767BESCHLUSS (EU) 2020/767 DES RATES vom 8. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme des Änderungsantrags 91 zu Anhang 10 Band III des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt und der Notifizierung der Abweichung beim Geltungsbeginn der Änderung 13B von Anhang 14 Band I, der Änderung 40C von Anhang 6, der Änderung 77B von Anhang 3 und der Änderung 39B von Anhang 15 des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt
Der im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretende Standpunkt sollte festgelegt werden, da der Änderungsantrag 91 nach seiner Annahme verbindlich sein wird und…
Erwägungsgrund 13 32022D0322BESCHLUSS (EU) 2022/322 DES RATES vom 18. Februar 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Hinblick auf die Annahme der Änderungen zu den Anhängen 1, 6 bis 10, 14 und 17 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im ICAO-Rat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 178 zu Anhang 1, Änderung 47 zu Anhang 6 Teil I,…
Art. 1 Abs. 1 32020D0767BESCHLUSS (EU) 2020/767 DES RATES vom 8. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme des Änderungsantrags 91 zu Anhang 10 Band III des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt und der Notifizierung der Abweichung beim Geltungsbeginn der Änderung 13B von Anhang 14 Band I, der Änderung 40C von Anhang 6, der Änderung 77B von Anhang 3 und der Änderung 39B von Anhang 15 des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt
Der im Namen der Union auf einer der nächsten Tagungen des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation („ICAO“) zu vertretende Standpunkt besteht…