Erwägungsgrund 7 32024D2820BESCHLUSS (EU) 2024/2820 DES RATES vom 24. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 233. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertreten ist in Bezug auf die Annahme der Änderung 30 zu Anhang 9 — „Facilitation“ (Erleichterungen) — des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt — hinsichtlich Änderungen des Kapitels 2, des Kapitels 3, des Kapitels 6 und des Kapitels 8 Abschnitte C, E, F und G des genannten Anhangs
Es ist angezeigt, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 30 im Einklang mit Artikel 90a des Abkommens von…
Erwägungsgrund 7 32024D2824BESCHLUSS (EU) 2024/2824 DES RATES vom 24. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 233. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertreten ist in Bezug auf die Annahme der Änderung 30 zu Anhang 9 — Erleichterungen — des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt hinsichtlich Änderungen des Kapitels 1, des Kapitels 3 Abschnitte C, D, G und H und des Kapitels 8 Abschnitte H und I des genannten Anhangs
Es ist angezeigt, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 30 im Einklang mit Artikel 90a des Abkommens von…
Erwägungsgrund 8 32024D0874BESCHLUSS (EU) 2024/874 DES RATES vom 11. März 2024 über den im Namen der Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 231. Tagung in Bezug auf die geplante Änderung des Anhangs 13 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 19 im Einklang mit Artikel 90 Buchstabe a des…
Erwägungsgrund 6 32026D1369BESCHLUSS (EU) 2026/1369 DES RATES vom 12. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 238. Tagung in Bezug auf die Annahme der Änderung 19 zu Anhang 17 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 19 nach ihrer Annahme im Einklang mit Artikel 90…
Erwägungsgrund 6 32023D0568BESCHLUSS (EU) 2023/568 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Union auf der 228. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme der Änderung 93 zu Anhang 10, „Aeronautical Telecommunications“ (Flugfernmeldeverkehr), Band I, „Radio Navigation Aids“ (Funknavigationshilfen), des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt und der Änderung der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr im Hinblick auf die Erlaubnis, eingeschaltete Ortungsgeräte, die mit kleinen Lithiumbatterien betrieben werden, in aufgegebenem Gepäck mitzuführen
Es ist angebracht, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 93 zu Anhang 10 Band I des Abkommens von Chicago…
Erwägungsgrund 6 32026D0730BESCHLUSS (EU) 2026/730 DES RATES vom 17. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 237. Tagung in Bezug auf die Änderungen 3, 12 und 15 zu Anhang 16 Band I-III des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die vorgeschlagenen Änderungen völkerrechtlich bindend sein…