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Nach Auswertung der Ergebnisse des Berichts der Kommission vom 9. Juni 2017 über Maßnahmen zur Optimierung der Umweltberichterstattung und der damit verbundenen Eignungsprüfung für die Umweltberichterstattung und die Überwachung der Einhaltung von Umweltrechtsvorschriften der EU wurde die Richtlinie 2007/2/EG mit der Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates dahin gehend geändert, dass der Gegenstand der Berichterstattung auf den Steuerungsrahmen für die Umsetzung sowie die Wiederverwendung öffentlicher Geodaten beschränkt wurde. In ihrer im Jahr 2022 abgeschlossenen Bewertung der Richtlinie 2007/2/EG kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Rechtsrahmen durch eine weitere Reduzierung des Verwaltungsaufwands effizienter gestaltet werden könnte.
Um den Verwaltungsaufwand für die Berichtspflichen gemäß der Richtlinie 2007/2/EG zu reduzieren, ist es erforderlich, die Häufigkeit und den Zeitpunkt der…
Gestützt auf den Bericht der Kommission vom 20. Juli 2016 über die Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG und auf die begleitende Bewertung vom 10. August 2016…
Um dem Bedarf an Informationen über Durchführung und Einhaltung gerecht zu werden, sollten unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Berichts der Kommission vom…
Der Bericht der Kommission über die Evaluierung der Anwendung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 vom 2. Oktober 2017 (im Folgenden „Evaluierungsbericht…
Mit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird bezweckt, das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen in den Mitgliedstaaten…
In der Mitteilung der Kommission vom 30. April 2007 mit dem Titel „Halbzeitbewertung des Sechsten Umweltaktionsprogramms der Gemeinschaft“ und dem Bericht der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.