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Um den Bedarf an Informationen über die Durchführung und die Einhaltung der Vorschriften zu decken, sollte ein alternatives System für die Sammlung und Bereitstellung von Informationen eingeführt werden, das den Ergebnissen des Kommissionsberichts über Maßnahmen zur Optimierung der Umweltberichterstattung und der entsprechenden Eignungsprüfung Rechnung trägt. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten alle einschlägigen Daten zugänglich machen. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass der Verwaltungsaufwand für alle Einrichtungen möglichst gering bleibt. Voraussetzung ist, dass die aktive Verbreitung auf nationaler Ebene im Einklang mit den Richtlinien 2003/4/EG und 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgt, damit sichergestellt ist, dass die geeignete Infrastruktur für den Zugang der Öffentlichkeit, die Berichterstattung und den Datenaustausch zwischen Behörden vorhanden ist. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten und die Agentur für die Spezifikationen für Geodaten die gemäß der Richtlinie 2007/2/EG erlassenen Durchführungsrechtsakte zugrunde legen.
Mit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird bezweckt, das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen in den Mitgliedstaaten…
Die Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten sollten so ausgelegt sein, dass Geodaten auf der optimal geeigneten Ebene gespeichert, zugänglich gemacht und…
Da die große Vielfalt von Formaten und Strukturen für die Verwaltung von Geodaten in der Gemeinschaft und für den Zugang zu diesen Daten ein Hindernis für die…
Es ist notwendig, die in den Artikeln 10 und 17 der Richtlinie 86/278/EWG des Rates festgelegten Berichtspflichten zu ändern. Die Berichtspflicht gegenüber der…
Die Richtlinie 2007/2/EG enthält allgemeine Bestimmungen zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Da es für das…
Um darauf hinzuwirken, dass maritime Raumordnungspläne auf verlässlichen Daten beruhen, und um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.