Art. 8 32024D2843BESCHLUSS (GASP) 2024/2843 DES RATES vom 5. November 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ägyptischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D2880BESCHLUSS (GASP) 2024/2880 DES RATES vom 18. November 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2354 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung des Einsatzes der ruandischen Verteidigungskräfte in Mosambik
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32024D1248BESCHLUSS (GASP) 2024/1248 DES RATES vom 29. April 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte von Côte d’Ivoire
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 15 32024D2080BESCHLUSS (GASP) 2024/2080 DES RATES vom 26. Juli 2024 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32024D2010BESCHLUSS (GASP) 2024/2010 DES RATES vom 22. Juli 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Armenien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.