Art. 2 32024D0876BESCHLUSS (EU) 2024/876 DES RATES vom 4. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt(ASAP) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D2846BESCHLUSS (EU) 2024/2846 DES RATES vom 5. November 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/509 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2066BESCHLUSS (GASP) 2023/2066 DES RATES vom 25. September 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1599 über eine Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 16. August 2023.
Art. 4 32024D2687BESCHLUSS (EU) 2024/2687 DES RATES vom 8. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von technischen Standards im Bereich der Binnenschifffahrt zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D1806BESCHLUSS (GASP) 2024/1806 DES RATES vom 25. Juni 2024 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2024.