Erwägungsgrund 1 32024D2876
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 sowie in nachfolgenden Schlussfolgerungen die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression Russlandsgegen die Ukraine aufs Schärfste verurteilt und seine rückhaltlose Unterstützung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt.