Erwägungsgrund 7 32008D0780BESCHLUSS DES RATES vom 29. September 2008 über den Abschluss des Übereinkommens über die Fischerei im südlichen Indischen Ozean im Namen der Gemeinschaft (2008/780/EG)
Das Übereinkommen sollte daher genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32024D2709BESCHLUSS (EU) 2024/2709 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Festlegung von Sicherheitsverfahren für den Start von Galileo-Satelliten vom Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten aus
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32011D0443BESCHLUSS DES RATES vom 20. Juni 2011 über die Genehmigung des Übereinkommens über Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei im Namen der Europäischen Union (2011/443/EU)
Das Übereinkommen sollte deshalb genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32019D2073BESCHLUSS (EU) 2019/2073 DES RATES vom 5. Dezember 2019 über den Abschluss der Übereinkunft zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Zuweisung eines Teils des Zollkontingents für hochwertiges Rindfleisch an die Vereinigten Staaten gemäss der überarbeiteten Vereinbarung über die Einfuhr von Rindfleisch von nicht mit bestimmten Wachstumshormonen behandelten Tieren und die erhöhten Zölle der Vereinigten Staaten auf bestimmte Erzeugnisse der Europäischen Union (2014)
Die Übereinkunft sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32018D1089BESCHLUSS (EU) 2018/1089 DES RATES vom 22. Juni 2018 über den Abschluss — im Namen der Union — der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
Die Übereinkunft sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32019D0837BESCHLUSS (EU) 2019/837 DES RATES vom 14. Mai 2019 über den Abschluss — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union einerseits sowie dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Beteiligung dieser Länder an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Die Vereinbarung sollte genehmigt werden —