Erwägungsgrund 1 32024D2888
Die Zusammenarbeit im Rahmen der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (im Folgenden „Übereinkunft von 2018“) hat zu sehr positiven Ergebnissen geführt.