Erwägungsgrund 4 32024D2891
Mit dem Abkommen wird die uneingeschränkte Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in der Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Union gewährleistet, insbesondere des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein faires Verfahren nach den Artikel 7, 8 und 47 der Charta. Das Abkommen enthält insbesondere angemessene Garantien für den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen des Abkommens übermittelt werden.