Erwägungsgrund 3 32024D2912
Die Verordnungen (EU) 2024/1392 und (EU) 2024/1501 des Europäischen Parlaments und des Rates sind neu erlassene Rechtsakte der Union, die im Einklang mit den für sie geltenden rechtlichen Bedingungen in den Anwendungsbereich des Windsor-Rahmens fallen und in Anhang 2 des Windsor-Rahmens aufgenommen werden sollten. Mit diesen beiden Verordnungen werden die bestehenden, in den Verordnungen (EU) 2023/1077 und (EU) 2023/1524 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten befristeten Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels für die Ukraine und Moldau um ein weiteres Jahr verlängert. Diese beiden letztgenannten Verordnungen wurden am 28. September 2023 mit dem Beschluss Nr. 4/2023 des Gemeinsamen Ausschusses in Anhang 2 des Windsor-Rahmens aufgenommen. Die Verordnung (EU) 2023/1077 galt bis zum 5. Juni 2024 und die Verordnung (EU) 2023/1524 galt bis zum 24. Juli 2024.