Art. 8 32024D2496BESCHLUSS (GASP) 2024/2496 DES RATES vom 23. September 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der libanesischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32022D1093BESCHLUSS (GASP) 2022/1093 DES RATES vom 30. Juni 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32022D2353Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32025D2379BESCHLUSS (GASP) 2025/2379 DES RATES vom 24. November 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte von Tschad
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32023D0920BESCHLUSS (GASP) 2023/920 DES RATES vom 4. Mai 2023 über eine Unterstützungsmaßname im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der georgischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.