Erwägungsgrund 8 32023D0920
Die Unterstützungsmaßnahmen werden unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509 des Rates, insbesondere der Achtung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates und im Einklang mit den Vorschriften zur Ausführung der im Rahmen des EFF finanzierten Einnahmen und Ausgaben durchgeführt.