Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 30c Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG veröffentlicht die Kommission bis zum 1. Januar 2025 die unionsweite Menge der gemäß Kapitel IVa der genannten Richtlinie vergebenen Zertifikate für das Jahr 2027.
Nach Artikel 9 der Richtlinie 2003/87/EG muss die Kommission die unionsweite Menge der Zertifikate bis zum 6. September 2023 veröffentlichen.
Die Kommission veröffentlicht jährlich bis zum 1. Juni des Folgejahres die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate gemäß Kapitel IVa der Richtlinie…
Gemäß Artikel 30c Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG muss die unionsweite Menge der gemäß Kapitel IVa der Richtlinie 2003/87/EG vergebenen Zertifikate für 2027…
Gemäß Artikel 30c Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG wird die unionsweite Menge der Zertifikate unter Bezugnahme auf die Emissionsobergrenze für 2024 bestimmt,…
Die Gesamtmenge der im Rahmen des neuen Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren für das Jahr 2027 zu vergebenden…
Die Gesamtmenge der den Luftfahrzeugbetreibern für das Jahr 2024 zuzuteilenden Zertifikate wird gemäß Artikel 3c der Richtlinie 2003/87/EG separat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.