Erwägungsgrund 4 32019D1017BESCHLUSS (EU) 2019/1017 DES RATES vom 14. Juni 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) in Bezug auf die Bedingungen für den Beitritt der Regierung Georgiens zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Die Regierung Georgiens hat einen förmlichen Antrag auf Beitritt zu dem Übereinkommen eingereicht. Der Rat der Mitglieder sollte daher aufgefordert werden, auf…
Erwägungsgrund 4 32022D1932BESCHLUSS (EU) 2022/1932 DES RATES vom 29. September 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf Änderungen dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Der Beitritt der Ukraine erfordert eine entsprechende Anpassung der Bürgschaftsurkunden und die Einfügung bestimmter technischer Begriffe in ukrainischer…
Anhang 1 32019D1017BESCHLUSS (EU) 2019/1017 DES RATES vom 14. Juni 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) in Bezug auf die Bedingungen für den Beitritt der Regierung Georgiens zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Die Union unterstützt den Beitritt der Regierung Georgiens zum Übereinkommen auf einer künftigen Tagung des Rates der Mitglieder oder im Rahmen eines Verfahrens…
Erwägungsgrund 8 32024D3029BESCHLUSS (EU) 2024/3029 DES RATES vom 21. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC und in dem durch das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf Einladungen an Georgien, diesen Übereinkommen beizutreten, zu vertreten ist
Um einen baldigen Beitritt Georgiens zu den Übereinkommen zu ermöglichen, muss dieser Beschluss unverzüglich erlassen werden —
Erwägungsgrund 5 32023D0187BESCHLUSS (EU) 2023/187 DES RATES vom 23. Januar 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ hinsichtlich der Änderung des Anhangs XI-B dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Folglich ist es erforderlich, Anhang XI-B des Abkommens zu ändern, um der Entwicklung des in jenem Anhang aufgeführten Besitzstands der Union Rechnung zu…