Erwägungsgrund 1 32024D3016
Gemäß dem Beschluss (EU) 2023/2761 des Rates wurde das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile (im Folgenden „Abkommen“) — vorbehaltlich seines Abschlusseses zu einem späteren Zeitpunkt — am 13. Dezember 2023 unterzeichnet. Nach diesem Beschluss wurde auch die dem Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile beigefügte Gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der Republik Chile zu den Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung im Namen der Union genehmigt.