Erwägungsgrund 5 32017D1599BESCHLUSS (EU) 2017/1599 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2017 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für Italien bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 7 32025D2403BESCHLUSS (EU) 2025/2403 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. November 2025 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Spanien aufgrund der Überschwemmungen in der spanischen Region Valencia im Oktober 2024 und für Frankreich aufgrund der Schäden durch den Zyklon Chido auf Mayotte im Dezember 2024 und den Zyklon Garance auf Réunion im Februar 2025
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Spanien und Frankreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 10 32024D2772BESCHLUSS (EU) 2024/2772 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2024 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Leistung von Hilfe für Italien, Slowenien, Österreich, Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit sechs Naturkatastrophen im Jahr 2023
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Italien, Slowenien, Österreich, Griechenland und Frankreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 7 32023D2192BESCHLUSS (EU) 2023/2192 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Oktober 2023 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Rumänien und Italien im Zusammenhang mit Naturkatastrophen im Jahr 2022 und für die Türkei im Zusammenhang mit den Erdbeben im Februar 2023
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Rumänien, Italien und die Türkei bereitzustellen.
Erwägungsgrund 7 32019D1817BESCHLUSS (EU) 2019/1817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien, Österreich und Rumänien
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Rumänien, Italien und Österreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 5 32016D1856BESCHLUSS (EU) 2016/1856 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Oktober 2016 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für Griechenland bereitgestellt werden kann.