Erwägungsgrund 5 32016D1856BESCHLUSS (EU) 2016/1856 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Oktober 2016 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für Griechenland bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 5 32018D1859BESCHLUSS (EU) 2018/1859 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Lettland
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für Lettland bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 5 32013D0017BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2012 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/026 IT/Emilia Romagna Motorräder, Italien) (2013/17/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Italien eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32012D0007BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/002 IT/Trentino-Alto Adige/Südtirol, Hochbau, Italien) (2012/7/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Italien eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 5 32013D0278BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2013 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/023 IT/Antonio Merloni S.p.A., Italien) (2013/278/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Italien eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32014D0254BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/007 IT/VDC Technologies, Italien) (2014/254/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Italiens bereitzustellen —