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Angesichts der sich verschlechternden politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und humanitären Lage in Haiti, einschließlich der Auswirkungen der eskalierenden Bandengewalt, der unablässigen schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Banden und der anhaltenden Straflosigkeit für die Täter, sollten drei Personen in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2022/2319 enthaltene Liste der natürlichen Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
Angesichts der sich verschlechternden politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und humanitären Lage in Haiti, einschließlich der Auswirkungen…
Angesichts der weiterhin sehr ernsten Lage in Mali sollten fünf Personen in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2017/1775 enthaltenen Listen der natürlichen…
Angesichts der weiterhin sehr ernsten Lage in Mali sollte eine Person in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2017/1775 enthaltene Liste der natürlichen und…
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2012/285/GASP hat der Rat die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau überprüft und ist der…
Angesichts der sehr ernsten Lage sollten sieben Personen und sieben Organisationen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/1532 enthaltene Liste der…
In diesem Zusammenhang ist der Rat der Auffassung, dass fünf Personen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/254 enthaltene Liste der natürlichen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.