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Angesichts der sich verschlechternden politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und humanitären Lage in Haiti, einschließlich der Auswirkungen eskalierender Bandengewalt, der unablässigen schweren Menschenrechtsverletzungen durch Banden und der anhaltenden Straflosigkeit für die Täter, sollten drei Personen und eine Organisation in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2022/2319 enthaltene Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
Angesichts der sich verschlechternden politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und humanitären Lage in Haiti, einschließlich der Auswirkungen…
Angesichts der sich verschlechternden politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und humanitären Lage in Haiti, einschließlich der Auswirkungen der…
Angesichts der weiterhin sehr ernsten Lage in Mali sollte eine Person in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2017/1775 enthaltene Liste der natürlichen und…
Angesichts der weiterhin sehr ernsten Lage in Mali sollten fünf Personen in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2017/1775 enthaltenen Listen der natürlichen…
Angesichts der sehr ernsten Lage sollten vier Personen und sechs Organisationen in die im Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 enthaltene Liste der…
Angesichts der sehr ernsten Lage sollten sieben Personen und sieben Organisationen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/1532 enthaltene Liste der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.