Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dem Beschluss (EU) 2024/1952 der Kommission wurde die Beteiligung Schwedens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA bestätigt.
Die Beteiligung Schwedens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA wird bestätigt.
Am 5. Juni 2024 teilte Schweden der Kommission seine Absicht mit, sich an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA zu beteiligen.
Mit dem Beschluss (EU) 2024/807 der Kommission wurde die Beteiligung Polens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA bestätigt.
Mit dem Beschluss (EU) 2024/807 der Kommission vom 29. Februar 2024 wurde die Beteiligung Polens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA…
Mit dem Beschluss (EU) 2018/1103 der Kommission vom 7. August 2018 wurde die Beteiligung Maltas an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA…
Mit dem Beschluss (EU) 2018/1094 der Kommission vom 1. August 2018 wurde die Beteiligung der Niederlande an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.