Erwägungsgrund 3 32024D3198
Der Beschluss (GASP) 2024/254 gilt bis zum 13. Januar 2025. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 13. Januar 2026 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2024/254 gilt bis zum 13. Januar 2025. Nach einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 13. Januar 2026 verlängert werden.