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Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde mit dem Beschluss (EU) 2021/2043 des Rates angenommen und trat am 18. Februar 2022 in Kraft. Das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen läuft am 21. April 2025 aus.
Die Verhandlungen sind am 11. Januar 2021 mit der Paraphierung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union…
Die Verhandlungen sind am 11. Januar 2021 mit der Paraphierung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union…
Am 28. Juni 2007 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 753/2007 in Bezug auf den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen…
Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (im Folgenden „Abkommen“) wurde mit…
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (im Folgenden „Abkommen“)…
Die Kommission hat im Namen der Union ein neues Protokoll zu dem Abkommen ausgehandelt. Im Anschluss an diese Verhandlungen wurde am 20. September 2024 das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.